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Facebook-Fanpages für Unternehmen bleiben zulässig

Das Verwaltungsgericht Schleswig (VG) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Unternehmen Facebook-Fanpages zu Kommunikations- und Vertriebszwecken nutzen können (Az.: 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12). Geklagt hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Es war der Auffassung, dass die Facebook-Datenverarbeitung nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sei.

Das ULD hatte mehrere schleswig-holsteinische Unternehmen angewiesen, Ihre Facebook-Fanpages zu deaktivieren. Das ULD hatte diese Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoße. Gegen die Deaktivierungs-Anordnung hatten drei Unternehmen geklagt.

Das Gericht gab den Klägern Recht und hat die streitigen Anordnungen des ULD aufgehoben. Es ließ offen, ob und in welchem Umfang die Erfassung von Daten der Nutzer einer Fanpage zur Verletzung von Datenschutzrechten führt. Jedenfalls sei der Betreiber einer Fanpage hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, so das Gericht.

Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, kommentierte die Urteile in einer Pressemitteilung als „eine weitgehende Kapitulation“ für den Datenschutz im Internet. Er kündigte außerdem an, nach genauer Prüfung der Urteile voraussichtlich in Revision gehen zu wollen.

Quelle: startothek.de

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